Fahrradfahrer, die ihr Gefährt gegen Diebstahl versichern wollen, können sich über bessere Konditionen freuen. Leistete der Versicherer früher oft nur, wenn das Rad während des Tages gestohlen wurde, sieht eine neue Musterklausel nun einen Rund-um-die-Uhr-Schutz gegen Langfinger vor.
Radfahrer können ihr Bike über ihre Hausratversicherung vor Diebstahl schützen. Gegen einen Aufpreis schreibt der Versicherer eine entsprechende Klausel in den Vertrag. Bisher musste der Kunde aber einige Einschränkungen in Kauf nehmen. So waren nur Diebstähle ersatzpflichtig, die sich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ereigneten. Ausnahmen machten die Versicherer, wenn sich das Fahrrad nach 22 Uhr noch in Gebrauch befand, der Kunde damit beispielsweise zur Spätvorstellung ins Kino geradelt war und danach wieder nach Hause fahren wollte.
Ansonsten leistete die Assekuranz bei nächtlichen Diebstählen nur, wenn das Rad aus einem Fahrradkeller entwendet wurde. “Diese Regelung ist ziemlich kompliziert”, sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).