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November 2nd, 2009 at 15:19

Hilfsantrieb - Elektrofahrrad kann auch Mofa sein

in: Recht

Rostock (dpa/tmn) - Bei Fahrrädern mit elektrischem Hilfsantrieb ist auf rechtliche Besonderheiten zu achten. Denn mal kann es sich tatsächlich um ein Fahrrad handeln - mal aber auch um ein Mofa, für das zusätzliche Anforderungen gelten.

Der Fahrer muss zum Beispiel einen Führerschein besitzen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock hin. Vor dem Kauf ist also genau zu klären, um welche Art von Zweirad es sich handelt.

Unterschieden wird zwischen Pedelecs und E-Bikes: Ein Pedelec hat eine Trethilfe in Form eines Elektromotors und gilt als Fahrrad. Ein E-Bike wiederum ist ein Elektrofahrrad, das eben auch elektrisch fahren kann - und damit rechtlich ein Leicht-Mofa mit entsprechenden Zulassungs-, Führerschein- und Versicherungspflichten ist.

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