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Dezember 4th, 2009 at 14:22

Kinder dürfen immer mit dem Fahrrad zur Grundschule

in: Recht

Bremen (dpa/tmn) - Kinder dürfen jederzeit mit dem Fahrrad zur Grundschule kommen. Für ein Verbot durch die Schulleitung - zum Beispiel wegen einer noch nicht abgelegten Fahrrad-Fahrprüfung - fehlt die rechtliche Grundlage.

Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin. So gelte auch für Kinder der Paragraf 1 der Fahrerlaubnisverordnung, dass zum Verkehr auf öffentlichen Straßen jeder zugelassen ist, soweit für die benutzten Verkehrsmittel keine Erlaubnis vorgeschrieben ist. Das Bestehen der Radfahrprüfung am Ende der Grundschulzeit ist keine solche vorgeschriebene Erlaubnis.

Der ADFC empfiehlt Eltern, den Schulweg mit dem Rad gut vorzubereiten. Sie sollten ihren Nachwuchs auf Gefahrenstellen und das richtige Verhalten bei der Straßenüberquerung aufmerksam machen. Auf den ersten Fahrten sollten sie ihre Kinder begleiten.

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